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So wie sich Kriege, Hunger und Leid als roter Faden durch die Menschheitsgeschichte ziehen, so war und ist die gegenseitige Hilfe ein ebenso prägendes Merkmal jeder größeren Gemeinschaft. Auch darüber finden sich viele historische Aufzeichnungen, unabhängig von religiöser Zugehörigkeit oder geografischer Zuordnung.
In der modernen Gesellschaft hoch technologisierter Länder kommen den Menschen jedoch mehr und mehr die Gelegenheiten abhanden, helfen zu können und auch die Hilfebedürftigkeit im direkten Umfeld nimmt ab, beziehungsweise wird die Hilfe durch professionelle Dienste geleistet.
Gerade jungen Menschen kommt so jedoch ein wichtiges Erfahrungsbild abhanden. Hilfe anderen zu geben, freiwillig und ohne dafür bezahlt zu werden, ist zugleich ein Lehrstück für die persönliche Charakterbildung. Wirklich Menschen kennenzulernen, die diese Hilfe benötigen, genauso wie die Gründe, warum oder wodurch die Hilfsbedürftigkeit entstand, baut zum Beispiel durch Fehlinformationen aufgebaute Feindbilder ab.
Freiwilliges soziales Jahr | ©: Alexa, Pixabay
In Deutschland gibt es bereits seit dem Jahr 1964 den gesetzlich abgesicherten Jugendfreiwilligendienst, in dessen Rahmen können Personen im Alter von 16 bis einschließlich 26 Jahren zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) absolvieren und sind dabei rechtlich Auszubildenden gleichgestellt. Tatsächlich nehmen jährlich allein in Deutschland rund 60.000 junge Erwachsene ein freiwilliges soziales Jahr in Anspruch. Aktuell, im Jahr 2023, wird sogar darüber diskutiert, ein soziales Pflichtjahr einzuführen, so wie es bis 2011 den verpflichtenden Wehrdienst gab. Schon zu dieser Zeit konnten sich junge Männer statt für den Wehrdienst für den Zivildienst entscheiden, allerdings mit einer höheren Verpflichtungszeit als die der Wehrdienstdauer. Eine politische Entscheidung mit etwas üblem Nachgeschmack.
In Deutschland vergeben der Bund, aber auch einige Bundesländer, an verschiedene Träger das Recht und die Pflicht, junge Menschen bei der Absolvierung des Freiwilligendienstes in unterschiedlichen sozialen Einrichtungen zu unterstützen. Ein Beispiel für solch einen Träger ist der „Freiwilligendienst der Diözese Rottenburg-Stuttgart gemeinnützige GmbH“. Die Katholische wie auch die Evangelische Kirche boten schon lange vor dem Bund vor allem jungen Frauen die Möglichkeit, freiwillige Dienste in einem abgesicherten Rahmen zu leisten. Heute treten die kirchlichen Einrichtungen als Träger des Bundes auf.
Wer sich als junge Person an diesen Träger wendet, wird an entsprechende Einrichtungen vermittelt, wobei dies in gemeinsamer Absprache erfolgt. In der Zeit des Dienstes, von 6 bis maximal 18 Monaten, meist jedoch ein Jahr, gibt es folgende Leistungen:
Taschengeld und Verpflegungszuschuss 410 Euro pro Monat
Unterkunft oder Geldersatzleistung
Urlaub, 26 Tage bei 12 Monaten, je nach Dauer pro Monat drei Tage mehr oder weniger
Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung werden von der Einsatzstelle übernommen.
Anerkennung der Dienstzeit für Ausbildung und Studium.
Möglich ist auch der Erwerb der Fachhochschulreife während der Dienstzeit.
Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen
Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente bleiben erhalten.
Eventuell weitere Zusatzleistungen durch die Einsatzstelle.
Bildungsseminare durch den Träger
Pädagogische Betreuung durch den Träger bei Schwierigkeiten.
Leider ist im Haushaltsentwurf des Bundestages für das Jahr 2024 eine Kürzung des Budgets für Freiwilligendienste in Höhe von 78 Millionen Euro vorgesehen, davon 25 Millionen im Bereich des FSJ. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung am 1. Dezember 2023 würde dies bedeuten, dass im Jahr 2024 rund ein Viertel aller Plätze für ein freiwilliges soziales Jahr wegfallen. Eher trübe Aussichten für die Charakterbildung von jungen Menschen in Deutschland.
Ein FSJ ist auf jeden Fall eine Bereicherung für jeden jungen Menschen. Und nicht selten hat man dann schon eine Orientierung für den späteren Berufsweg gefunden, zumindest einiges an Lebenserfahrung und für die persönliche Entwicklung hinzugewonnen.
Unter den nachfolgenden Links sind weitere hilfreiche Informationen zum FSJ zu finden.
https://ich-will-fsj.de/informiere-dich/start-dauer-fristen
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/buergerengagement/freiwilligendienste
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