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Versicherungen schützen vor finanziellen Risiken. Sei es aus Gründen von Schadensersatzforderungen aufgrund Aufsichtspflichtverletzung (Personenschäden, Sachschäden), Rechtstreitigkeiten um ggf. unbegründete Forderungen abzuwehren, Behandlungskosten aus Unfällen bzw. aufgetretener Krankheit etc.
Nicht versicherbar sind strafrechtliche Folgen, die z.B. mutwillig, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Hier kann höchstens noch eine Rechtschutzversicherung helfen um wenigstens die finanziellen Kosten eines Rechtsstreits abzumildern.
In der Regel bestehen für jeden Verein über den Verband oder Träger Versicherungen. Ein verantwortlicher Jugendleiter sollte sich unbedingt erkundigen welche Gefahren diese Versicherungen abdecken. In der Regel dürften das eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung sein, die den normalen Tätigkeitsumfang des Vereins abdecken sollte. Welche Tätigkeiten genau versichert sind bitte konkret über den Träger bzw. Verband erfragen.
Führt ihr jedoch Aktionen, Veranstaltungen oder Freizeiten durch, müssen oft zusätzliche Risiken versichert werden, die wahrscheinlich in der normalen Unfall- und Haftpflichtversicherung (oftmals) nicht enthalten sind. Z.B.
Es gibt fast nichts, was nicht versichert werden kann. Manch einer lässt sich seine Nase versichern oder seinen Tennisarm. Die Versicherungsmöglichkeiten für die Jugendarbeit sind auch sehr vielseitig und individuell auf die jeweiligen Belange möglich. Es gibt einige Versicherer (siehe am Ende des Artikels), die hier schon seit vielen Jahren sehr kompetent für diese Klientel Versicherungen und Versicherungspakete anbieten. Wie diese im Detail aussehen muss sich jeder genau ansehen und prüfen, ob die eigenen Belange dadurch abgedeckt werden und wie die genauen Versicherungsbedingungen lauten.
Grundsätzlich haftet jeder für Schäden, die er/sie selbst verursacht. Normalerweise schließt jeder Mensch eine Privathaftpflichtversicherung ab. Kinder sind automatisch in die private Haftpflichtversicherung der Eltern einbezogen.
Eine private Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, unberechtigte Forderungen Dritter abzuwehren und im Schadenfall für die finanziellen Folgen aufzukommen, sofern die Ansprüche berechtigt sind.
Es ist jedoch leider so, dass diese private Haftpflichtversicherung nicht für alle Schäden aufkommt (z.B. oft sind Fahrzeuge, Boote und auch geliehene Sachen ausgenommen) und es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass jedes Kind über eine private Haftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt wäre. Selbst wenn eine private Haftpflicht seitens der Eltern besteht und diese auch zunächst in Anspruch genommen werden müsste, kann die entsprechende Versicherung dies ablehnen, weil kein Versicherungsschutz besteht. Für diesen Fall ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung des Trägers nötig um einspringen zu können.
In der Regel sind Personen oder Sachschäden versichert, die der Versicherte einem anderen nicht absichtlich zufügt. Z.B. beim Spielen mit dem Ball wird eine Scheibe eingeschlagen, bei der Radtour wird ein Passant verletzt, sonstige Schäden an oder durch Minderjährige durch Aufsichtspflichtverletzung.
Eine Unfallversicherung wird in der Regel vom Träger abgeschlossen, wenn nicht haftet der Träger. Generell ist zunächst die persönliche Krankenversicherung oder eventuell vorhandene zusätzliche Unfallversicherung des Teilnehmers oder Jugendleiters, der einen Schaden erlitten hat in Anspruch zu nehmen. Aber auch hier gilt, dass man sich nicht unbedingt darauf verlassen kann, dass die Versicherung den Schaden bezahlt. Und nicht jeder hat eine private Unfallversicherung.
Die Unfallversicherung bezahlt Bergungs- und Heilkosten (sofern sie nicht bereits durch eine andere Versicherung abgedeckt sind), Rente bei Invalidität, Pauschale im Todesfall. Und schnell hat sich mal ein Teilnehmer mit dem Beil in den Fuß gehackt, oder einen Zahn beim Fußball spielen ausgeschlagen.
Die Kaskoversicherung bezahlt den Schaden, der an einem Privatfahrzeug eines Betreuers entstanden ist, bzw. den Schaden, den dieses Fahrzeug einem anderen zufügte. Ob nun eine Fahrt eine "Dienstfahrt" ist sollte vorher abgeklärt sein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Privat-Fahrzeuge nicht auf Fahrzeuge gewerblicher Autovermieter, außer es wurde etwas anderes mit der Versicherung vereinbart.
Jedes Gebäude und Gebäudeteile müssen durch den Gebäudeeigentümer versichert sein. Die Versicherung umfasst i.d.R.:
Die Hausratversicherung versichert die Einrichtung, das Mobiliars sowie das Material in den Geschäftsstellen, den Jugendräumen oder in Lagerräumen gegen Schäden durch die Risiken
Mehr Infos zu Hausratversicherung
Versicherung gegen Glasbruch an Scheiben jeder Art, unabhängig vom Schadenverursacher. Die Prämien richten sich nach Anzahl und Größe der Scheiben.
Versicherung von elektrischen und elektronischen Geräten und Anlagen wie Büro- und Informationstechnik, EDV-Anlagen, Musik- und Lichtanlagen, Audiovisuelle Geräte, Videoanlagen, Filmaufnahme- und -Vorführgeräte und sonstige elektrische Anlagen gegen sämtliche Schäden, insbesondere gegen Fahrlässigkeit und Fehlbedienung, Diebstahl und Abhandenkommen sowie Kurzschluss und Überspannung.
Siehe auch: Die Elektronikversicherung
Neben den normalen Aktivitäten, die in der Regel in einer abgeschlossenen Jahresversicherung abgedeckt sind, muss jeder Veranstalter prüfen, ob besondere Veranstaltungen, die nicht in der Jahresversicherungen mit aufgenommen oder explizit genannt wurden, ebenfalls versichert sind. Das kann für Sportfeste, Umzüge, Jugendtage, Tanz- und Musikveranstaltungen, Schulungen oder auch für Altpapiersammlungen gelten. Die Prämien richten sich z.B. nach Anzahl der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen, Art und Anzahl der Fahrzeuge und welche Umfänge z.B. zusätzlich versichert werden sollen (Veranstaltungsausfall, Flurschäden, ...)
Siehe auch: Versicherungen für Veranstalter: die Veranstalterhaftpflichtversicherung
oder hier: Veranstalterhaftpflichtversicherung
Was jeder Verein sonst noch versichern möchte muss im Einzelfall direkt erfragt und besprochen werden. Wer einen Spielplatz, eine Skateboardbahn, Hüpfburgen, Kletterwände, eine Cafe/Gastronomiebetrieb, Vermietungen usw. mit in der Verantwortung hat, der sollte sich hier speziell darum kümmern, ob auch diese Risiken abgesichert sind bzw. wie diese versichert werden können.
Die Reisegruppenversicherung wird von den meisten Anbietern als Paket in unterschiedlicher Zusammenstellung angeboten. Dabei werden pauschal verschiedene Risiken mit Festbeträgen versichert. Folgende Einzelrisiken können einzeln oder als Paket versichert werden:
Die Reiseunfallversicherung versichert sämtliche Reiseteilnehmer und Reiseleiter (Gruppenleiter). Besonders bei Freizeiten im Ausland oder Freizeiten bei denen besondere Sportarten angeboten werden wie Rafting, Surfen oder Bergtouren ist diese Versicherung empfehlenswert. Bitte unbedingt nachfragen, ob die vorgesehen Risiken gedeckt sind und unter welchen Bedingungen.
Die Reisehaftpflicht versichert die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters, der Aufsichtspersonen (Betreuer) und der Reiseteilnehmer. Die Leistung des Versicherers besteht in der Prüfung der Haftpflichtfrage, dem Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Versichert werden Haftungsansprüche der Reiseteilnehmer gegen die Organisation aus ihrer Tätigkeit als Reiseveranstalter. Diese umfasst auch Vermögensschäden aus nicht erfüllter Leistung. Gemäß Reisevertragsgesetz § 651ff BGB ist der Reiseveranstalter verpflichtet die vertraglich übernommenen Leistungen zu erbringen und haftet hierfür.
Die Reisekrankenversicherung ist in jedem Fall sinnvoll, da die gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht alle Risiken abdeckt und so in jedem Fall eine Versicherung zahlt. Gerade für Auslandsfreizeiten ist eine spezielle Auslandskrankenversicherung notwendig.
Die Kosten müssen in der Regel zunächst ausgelegt werden. Die Versicherung erstattet nach Vorlage von ordnungsgemäßen und bezahlten Original-Rechnungen alle während des Auslandsaufenthaltes unvermeidbar und akut entstehenden Krankheitskosten für ambulante und stationäre Behandlung.
Die Reisegepäckversicherung versichert das Diebstahlrisiko, das Abhandenkommen oder auch beschädigtes Reisegepäck. Allerdings wird nicht alles versichert (kein Bargeld, Reisedokumente etc.) und es werden einige Anforderungen an die Bewachung des Gepäcks gestellt. Lohenswert ist diese Versicherung nur bei besonders wertvollem Gepäck. Zelte und Gruppenmaterial fällt nicht unter diese Versicherung.
Die Reiserücktrittskostenversicherung ist nur dann interessant, wenn z.B. ein Teilnehmer kurz vor Reisebeginn krank wird und hierfür Stornokosten entstehen. Allerdings sollte jedem Teilnehmer empfohlen werden eine eigene Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Die Rechtschutzversicherung versichert die Kosten für einen Rechtsstreit, jedoch keine KFZ Rechtschutz für Mietwagen.
Eine Skibruchversicherung wird im Sommer wahrscheinlich weniger benötigt, aber im Winter für Skifreizeiten sicherlich ganz nützlich. Die Skibruchversicherung ist manchmal aber bereits im Versicherungsumfang (Paketpreis) mit enthalten.
Die Auto-Insassen-Unfall Versicherung ergänzt die Unfallversicherung, wenn diese Unfälle, die im selbstgefahrenen Fahrzeug passieren ausschließt.
Oftmals werden Kanus oder Zelte geliehen, die i.d.R. nicht in einer Reisegepäckversicherung mitversichert sind. Um Schäden an diesen geliehenen Gegenständen abzusichern empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen zusätzlichen Versicherung. Sollte ein Schaden auftreten (z.B. ein geliehenes Kanu zerschellt an einem Felsen, eine geliehene Kamera versinkt im Fluss), dann übernimmt die Versicherung den Schaden (meist Zeitwert). Was alles versichert wird und zu welchen Bedingungen bitte erfragen.
Die Insolvenzversicherung ist eine seit dem 01.11.1994 gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (§ 651 k BGB). Alle Reiseveranstalter, egal ob gewerblich oder gemeinnützig, müssen sich gegen Zahlungsunfähigkeit bzw. Konkurs absichern. Als Nachweis hierüber muss jedem Reiseteilnehmer bzw. jeder Reiseteilnehmerin ein sog. Sicherungsschein ausgehändigt werden. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters darf dem Reiseteilnehmer kein Ausfall hinsichtlich des Reisepreises entstehen und die für die Rückreise notwendigen Aufwendungen müssen ihm erstattet werden.
Die Pflicht eine solche Versicherung abzuschließen besteht wenn
Siehe auch: Insolvenzversicherung
Wie eingangs erwähnt besteht in der Regel für Jugendgruppen, die einem Bundes- oder Landesverband angehören über diesen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Welche Veranstaltungen (Gruppenstunde, Ausflüge, Freizeiten, Disco, Konzerte, Feste) und für welchen Personenkreis (Gruppenmitglieder, angemeldete Mitglieder, Besucher), jedoch hierüber bereits abgedeckt sind muss jeder erfragen.
Bei Planung einer Freizeit, vor allem im Ausland, bei Planung außergewöhnlicher Veranstaltungen, bei Planung von mit zusätzlichen Gefahren verbundenen Aktionen muss sich jeder rechtzeitig Gedanken über einen ausreichenden Versicherungsschutz machen und diesen auch vor der Freizeit beantragen und die Versicherungsprämie auch vor der Freizeit bzw. Veranstaltung bezahlen.
Die Haftpflicht-, Unfall-, sowie Auslandskrankenversicherung für Freizeiten kosten nur ein paar Cent pro Tag und Teilnehmer und werden oft im Gesamtpaket angeboten. Auch die Insolvenzversicherung kostet ca. 50-60 Cent pro Teilnehmer und Fahrt. Eine Rechtschutzversicherung für Betreuer schlägt bei 14 Tage ca. mit ca. 2€ zu Buche, das versichern eines Kanus für die Dauer von 14 Tagen ca. mit 17 Euro. Die Beträge und Leistungen sind natürlich von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Bitte auch nicht vergessen das Kleingedruckte zu lesen.
Wichtig ist, dass man sich frühzeitig Gedanken macht über die richtige Versicherung und die Zusammenstellung der Komponenten. Der Versicherungsbetrag lässt sich anschließend recht einfach berechnen. Die Versicherungsanmeldung wird ausgefüllt und per Fax, per Post, oder manchmal auch übers Internet an die Versicherung rechtzeitig vor der Freizeit versendet. Mit der Überweisung des Versicherungsbeitrages gilt der Versicherungsvertrag als abgeschlossen.
Folgende Anbieter bieten Gruppenversicherungen bzw. Versicherungen für Jugendgruppenfahrten an. Diese Auflistung hier ist keine Empfehlung, besitzt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und beinhaltet auch keine Qualitätsaussage. Bitte; jeder muss die Angebote prüfen, vergleichen und nach seiner Meinung das beste (nicht unbedingt das billigste) Angebot herausfinden. Auf den Internetseiten finden sich schon einige Hinweise zu den Angeboten sowie werden vereinzelt auch Arbeitshilfen und Handbücher gerade für die in der Jugendarbeit tätigen Jugendleiter zur Verfügung gestellt, in welchen Aufsichtspflichten, Versicherungsfragen und das ein oder andere Beispiel kurz erläutert werden.
Eine ausführlichere Behandlung des Themas Versicherungen in der Vereins- und Jugendarbeit findet Ihr unter anderem auch auf dieser Webadresse: www.versicherungen-vereine.de
Genaue Hinweise was im Schadensfall zu tun ist erteilt die jeweilige Versicherung.
Nachtwanderungen oder Geländespiele bei Nacht im dunklen Wald gehören fast grundsätzlich zu einem Freizeitprogramm. Aber genau überlegen, ob und wie eine Aktion bei Nacht durchgeführt werden soll, welche „Komponenten“ eingebaut werden und welche je nach Gruppe lieber nicht.
Jugendarbeit und das Gesetz. Rechte und Jugendschutz-Gesetz, Aufsichtspflicht, Sexualstrafrecht, Versicherungen und Sonderurlaub für Gruppenleiter.
Wer hat mit wem eine Vertragsbeziehung, wer sind die Vertragspartner vom Träger und welche Pflichten ergeben sich daraus?
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