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Jugendleiterschulung: Gruppen leiten lernen
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„Kann man den denn wirklich auf Kinder und Jugendliche loslassen?“ – diese Frage hat sich angesichts mancher Jugendleiter sicher schon so mancher gestellt. Doch was macht einen guten Jugendleiter wirklich aus? Sind es das Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, Sorgen und Nöte auch ohne gesprochene Worte zu erkennen? Oder die Vorbildfunktion für Heranwachsende? Wahrscheinlich von allem etwas.
Mit der Jugendleitercard – kurz: Juleica – dokumentiert der Inhaber seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Jugendarbeit. Hier die wichtigsten Infos und Fakten zur Juleica:
Hauptziel der Juleica ist es, einen einheitlichen Qualitätsstandard für die Arbeit als Jugendleiter/in zu etablieren. Dafür muss eine Ausbildung nach vorgeschriebenen Standards absolviert und nachgewiesen werden. Mit diesem Nachweis kann schließlich die Juleica beantragt werden.
Die Juleica kann grundsätzlich jeder beantragen, der mindestens 16 Jahre alt ist und seine Teilnahme an der entsprechenden Ausbildung nachweisen kann. Bestimmt ist sie insbesondere für ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) in der Jugendarbeit. Aber auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiter(innen) kann die Jugendleitercard ausgestellt werden, sofern sie in diesem Bereich tätig werden.
Je nach Bundesland wird die Jugendleiterkarte entweder vom Jugendamt, einem anderen Träger der Jugendhilfe, dem Jugendring oder dem zuständigen Jugendverband ausgestellt.
Bevor die Juleica ausgegeben wird, muss der Antragsteller sowohl eine entsprechende praktische als auch die theoretische Qualifizierung nachweisen. Die theoretische Schulung muss dabei aus mindestens 40 Einheiten á 45 Minuten bestehen, was 30 Zeitstunden entspricht. Hinzu kommt ein spezieller Erste-Hilfe-Kurs, der genau auf die Bedürfnisse von Jugendgruppen abgestimmt ist. Im Rahmen dieses Kurses werden wichtige Inhalte vermittelt, von der Versorgung kleiner Verletzungen bis hin zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Um die Qualität der Ausbildung zum Erhalt der Leica zu gewährleisten, gibt es festgelegte Qualitätsstandards. So ist die bereits genannte Ausbildungszeit von mindestens 40 Stunden vorgeschrieben, welche jeder Teilnehmer absolvieren muss. Und auch die Inhalte sind inzwischen weitgehend standardisiert.
So beschloss in Bayern beispielweise der Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings im Jahr 2010 die bis heute gütigen Standards für die Grundausbildung von Jugendleitern und Jugendleiterinnen. Etwa drei Jahre später wurden dann auch die aktuellen Standards für den mit der Schulung verbundenen Erste-Hilfe-Kurs festgelegt.
Die anderen Bundesländer folgten diesem Beispiel und entwickelten ebenfalls entsprechende Standards und Richtlinien. Diese einheitlichen Qualitätsstandards sorgen dafür, dass in der Ausbildung zum Jugendleiter ein gleichmäßig hohes Level gehalten werden kann und der Absolvent über alle Fähigkeiten verfügt, die in der Praxis benötigt werden.
Um dem Jugendleiter ein möglichst breites Spektrum an Fähigkeiten und Wissen zu vermitteln, ist die Schulung zum Erhalt der Juleica sehr breit gefächert. Zudem unterscheiden sich die Inhalte von Bundesland zu Bundesland, in der Regel allerdings nur marginal. Werfen wir einen Blick auf die Kerninhalte der Schulungen zur Jugendleitercard, welche in jedem Bundesland zur Anwendung kommen.
In diesem Modul wird eine Erste-Hilfe-Ausbildung vermittelt. Dieses Modul wird in der Regel von einem externen, anerkannten Träger durchgeführt (z.B. DRK). Wie verhalte ich mich und was muss ich konkret bei Unfällen, Krankheiten oder Beschwerden der Kinder und Jugendlichen tun? Welche lebensrettenden Sofortmaßnahmen sind einzuleiten?
Die Bescheinigung zur Erste-Hilfe ist natürlich auch sehr praktisch wer den Führerschein machen möchte. Oder wird den Kurs schon im Rahmen seines Führerscheines gemacht hat, der wird dieses Modul vielleicht gar nicht mehr benötigen. Aber schaden kann eine Wiederholung ja nie, vor allem, wenn der Kurs schon mehrere Jahre zurückliegt.
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Warum tut ein Jugendleiter überhaupt das, was er tut? Und wie erreicht er die gewünschten Ziele in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? Diese und weitere Fragen werden im Rahmen der Unterrichtseinheit „Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit“ erläutert.
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Wann bzw. in welchen Situationen müssen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt werden? Welche Tätigkeiten umfasst die Aufsichtspflicht, und was sind die Konsequenzen, wenn der Jugendleiter seine Aufsichtspflicht verletzt? Diese und etliche weitere Aspekte umfasst das Thema Aufsichtspflicht, welches im Rahmen der Schulung zur Juleica vermittelt wird.
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Jugendleiterschulung: Spiele anleiten und führen
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Welche Prozesse laufen innerhalb einer Gruppe genau ab? Welche Dynamik entwickelt sich innerhalb der Gruppe, und wie kann der Jugendleiter erkennen, wenn sich etwas in die falsche Richtung entwickelt und er entsprechend eingreifen muss? Die Gruppenpädagogik ist ein besonders wichtiger Bereich innerhalb der Jugendpädagogik. Er kommt selbstverständlich auch im Rahmen der Schulung zur Juleica zur Sprache. Der Absolvent lernt hier alles über die gruppendynamischen Prozesse und den richtigen Umgang mit Gruppen verschiedener Größen und deren Mitgliedern.
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Wenn es bei der Gruppenpädagogik eher um gruppendynamische Prozesse geht ist auch die Bindung zu und der Umgang mit jedem einzelnen Jugendlichen für Gruppenleiter sehr wichtig. Hier ist es besonders wichtig Kenntnisse über die psychische und körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu erlangen, sowie die Bedeutung der Familie und der Familiensituation in Betracht zu ziehen, um pädagogische Konsequenzen abschätzen zu können. Nur wer das Kind/den Jugendlichen verstehen lernt, der kann pädagogisch richtig handeln. Die notwendigen Fähigkeiten dazu lernt der Absolvent im Rahmen der Schulung zum Erhalt der Juleica.
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Auch die Organisationsarbeit zählt zu den Fähigkeiten, die ein Jugendleiter beherrschen muss. Hierunter fällt zum Beispiel das Organisieren von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Ausflügen und Jugendfreizeiten, aber auch das Ausrichten von Spielen und Wettbewerben. Im Rahmen der Schulung zur Juleica erhält der Jugendleiter wertvolle Anregungen für die praktische Jugendarbeit in Form von Spielern und ähnlichem.
Ferienlager planen und organisieren
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Neben der bereits erwähnten Aufsichtspflicht, die ebenfalls in den Bereich „Rechtliche Fragen“ fällt, beschäftigt sich der Jugendleiter in der Schulung zur Juleica mit vielfältigen weiteren rechtlichen Angelegenheiten. Hier geht es sowohl um Themen wie Haftung und Fürsorgepflicht, Jugendschutz, Versicherungsfragen, als auch um die praktischen Befugnisse, die der Jugendleiter im Umgang mit Kindern und Jugendlichen besitzt - oder eben nicht besitzt. Des Weiteren ist rechtlich von Belang, was Kinder und Jugendliche untereinander dürfen und was nicht. Dürfen Mädchen zusammen mit Jungen in einem Zimmer übernachten? Diese und viele weiteren Fragen werden im Rahmen der Juleica-Schulung geklärt und beantwortet.
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Ein Jugendleiter, der innerhalb des entsprechenden Verbandes tätig ist, muss sich mit der inhaltlichen und weltanschaulichen Ausrichtung des Verbandes beschäftigen. Nur so kann er die verbandsinternen Vorgaben optimal umsetzen. In dem Modul „Ausrichtung des Jugendverbandes“ lernt der Gruppenleiter genau diese kennen und erfährt, welchen Einfluss die Ausrichtung auf die praktische Arbeit nimmt, bzw. wie diese umzusetzen ist.
Dies waren Beispiele einiger Module, die bundesländerübergreifend in der Schulung zur zum Erhalt der Jugendleitercard behandelt werden. Je nach Bundesland können weitere, individuelle Module hinzukommen, oder Inhalte vertieft dargestellt werden (siehe u.a. auch die Stichpunkte zu jedem der oben genannten Hauptmodule).
Die Juleica wird mittlerweile in allen deutschen Bundesländern für drei Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Verlängerung bzw. Neuausstellung (je nach Bundesland) möglich. Dafür muss allerdings zunächst eine Fortbildungsveranstaltung mit einem Umfang von mindestens acht Zeitstunden besucht werden, dies entspricht 10 Schulungseinheiten.
Neben der allgemeinen Eignung zum Jugendleiter bzw. zur Jugendleiterin bringt die Juleica auch einige ganz praktische Vorteile für den Inhaber. Hier einige Beispiele:
Ermäßigungen auf Fahrpreise im ÖPNV für Gruppen.
Ermäßigungen auf Eintrittspreise für diverse Events, z. B. Sport- und Kulturveranstaltungen sowie für Freizeiteinrichtungen.
Ermäßigte oder freie Gebühren für das Entleihen von Medien und Geräten bei Bildstellen.
Ermäßigungen für Materialien und Dienstleistungen.
Wer eine Ausbildung zum Jugendleiter vorweisen kann, dem hilft die Bescheinigung im späteren Bewerbungsprozess für einen Beruf ungemein. Denn soziale Kompetenz ist heute sehr geschätzt und macht vielleicht die ein oder andere schlechte Note im Bewerbungszeugnis wett.
Und diejenigen, die nicht nur eine JuleiCa besitzen, sondern zudem jahrelange praktische Arbeit in der Jugendarbeit hinter sich haben und dies sich entsprechend von ihrem Träger haben bescheinigen lassen, diejenigen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit noch bessere Karten bei einer Bewerbung haben.
Praxis-Jugendarbeit stellt zwar viele Informationen zur Verfügung führt jedoch keine Jugendleiterausbildungen oder Seminare durch. Alle Fragen wo und wann entsprechende Jugendleiterschulungen zum Erhalt einer Juleica durchgeführt werden sind an den entsprechenden Verband zu stellen. In der Regel kann der (Sport-, Jugend-, Kirchen-)Verband, oder der entsprechende Landkreis (Abteilung Jugend-, Kultur und Soziales) Auskunft geben.
Erste und weitere Informationen & Adressen zur Jugenleiter/in-Card sind auf www.juleica.de erhältlich.
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